Fernarbeitsregelungen bei deutschen Regionalbanken: Lehren aus der Covid-19 Pandemie
- Die Umsetzung von Fernarbeitsregelungen wurde bisher überwiegend in allgemeiner Natur betrachtet. In der vorliegenden Arbeit wird mit Hilfe von Interviews mit Führungskräften, Mitarbeitern und IT-Dienstleistern die Umsetzung von Fernarbeitsregelungen in deutschen Regionalbanken betrachtet. Mit Hilfe der Grounded Theory werden dabei Herausforderungen, Lösungsansätze, Vorteile und Nachteile einer Umsetzung herausgearbeitet. Dabei zeigt sich, dass die Umsetzung zwischen den verschiedenen Banken starke Unterschiede aufweist, was den Fortschritt betrifft. Besonders die Überzeugung, dass eine Umsetzung vorteilhaft für die Bank sowie die Mitarbeiter ist, zeigt sich als Kernproblem in der eher konservativen Bankenlandschaft. Mit Hilfe der Arbeit werden Lösungsansätze gezeigt, um Herausforderungen bewältigen zu können und den Einfluss von Nachteilen zu minimieren. Dadurch dient die Arbeit dazu, Regionalbanken bei einer Umsetzung von Fernarbeitsregelungen zu unterstützen, indem sie Potenziale erkennen können und Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, eine Umsetzung zu gewährleisten.
Author: | Kevin Pracht |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:kob7-24295 |
ISSN: | 2701-5076 |
Series (Volume no.): | ZIFET working paper series (22-003) |
Place of publication: | Koblenz |
Editor: | Harald F.O. von Korflesch, Kornelia van der Beek |
Contributor(s): | Christian Tuschner |
Document Type: | Part of Periodical |
Language: | German |
Date of completion: | 2023/07/21 |
Date of publication: | 2023/08/14 |
Publishing institution: | Universität Koblenz, Universitätsbibliothek |
Corporative Author: | Zentrales Institut für Scientific Entrepreneurship & International Transfer |
Release Date: | 2023/08/14 |
Tag: | Fernarbeitsregelungen; Homeoffice; Mobile Arbeit; Regionalbanken; Telearbeit |
Volume (for the year ...): | 2022 |
Issue / no.: | 22-003 |
Number of pages: | viii, 80 |
Institutes: | Fachbereich 4 / Institut für Management |
Licence (German): | Es gilt das deutsche Urheberrecht: § 53 UrhG |