Entwicklung eines Casual Games unter Einbeziehung weiblicher Präferenzen bei Computerspielen
- Die Arbeit befasst sich mit der Thematik "Frauen und Computerspiele". Um einen kurzen Überblick über die Thematik zu geben, werden zunächst einige aktuelle Studien präsentiert. Anschließend werden bisherige Erkenntnisse zu den Vorlieben weiblicher Computerspieler herausgestellt. Insbesondere wird untersucht, was Frauen motiviert, Computerspiele zu spielen, welche Themen und Konfliktlösungen sie bevorzugen. Auch die Zugangsweise zum Computer wird betrachtet und die Frage, wie hoch die Fehlertoleranz von Frauen bei Computerspielen ist. Um die Präferenzen weiblicher Spieler untersuchen zu können, wird ein Casual Game mit zwei unterschiedlichen Leveln entwickelt. Das erste ähnelt vom Aufbau her Casual Games, die aktuell im Internet zu finden sind und schon einige Frauen begeistert haben, z.B. "Cake Mania". In das Spiel, insbesondere in das zweite Level, sind zusätzliche Elemente eingebaut, welche den ausgearbeiteten Vorlieben entsprechen. Abschließend wird das Spiel weiblichen Testpersonen über das Internet zur Verfügung gestellt, und über einen Online-Fragebogen werden die herausgearbeiteten Thesen überprüft.
Author: | Felicitas Groth |
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URN: | urn:nbn:de:kola-3217 |
Referee: | Stefan Müller, Stefan Zingel |
Document Type: | Diploma Thesis |
Language: | German |
Date of completion: | 2009/07/22 |
Date of publication: | 2009/07/22 |
Publishing institution: | Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz, Universitätsbibliothek |
Granting institution: | Universität Koblenz, Fachbereich 4 |
Release Date: | 2009/07/22 |
Tag: | Casual Game; Computerspiel; Frau |
GND Keyword: | Benutzerprofil; Computerspiel; Weibliches Publikum |
Number of pages: | iv, 80 |
Institutes: | Fachbereich 4 / Institut für Computervisualistik |
Dewey Decimal Classification: | 0 Informatik, Informationswissenschaft, allgemeine Werke / 00 Informatik, Wissen, Systeme / 004 Datenverarbeitung; Informatik |
Licence (German): | Es gilt das deutsche Urheberrecht: § 53 UrhG |