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Ludwig Mòr nan Òran - Die gälischen Vorlagen der schottischen Liedbearbeitungen Ludwig van Beethovens

  • In dieser Arbeit werden die schottischen Liedbearbeitungen Ludwig van Beethovens auf ihre möglichen gälischen Vorläufer untersucht und in ihrem historischen Kontext aus einer gälischen Perspektive betrachtet. Ihre Liedbiographien werden um Vorläufer ergänzt und vervollständigt, die vom dem schottischen Auftraggeber Beethovens, George Thomson teilweise vorsätzlich unterschlagen wurden. Gründe hierfür sind in der politischen und kulturellen Unterdrückung der gälischen Sprachgemeinschaft Schottlands zu finden. Handelt es sich wirklich um anonyme Volkslieder, oder auch um Kompositionen bekannter Musiker aus der gälischen Kultur? Welche Veränderungen erfuhren sie im Zuge der Anonymisierung und der Degradierung zur Volksmusik, sowie der anschließenden Neuausrichtung in der schottischen Nationalmusik? Zu 12 der schottischen Lieder Beethovens sind ausführliche Liedbiographien mit allen gälischen Liedtexten, deutscher Übersetzung und den historischen Hintergründen der gälischen Vorläufer und ihrer Notierungen entstanden.
Metadaten
Author:Michael Klevenhaus
URN:urn:nbn:de:kola-20654
Referee:Petra KindhäuserGND, Stefan Zimmer
Advisor:Petra Kindhäuser
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of completion:2020/06/03
Date of publication:2020/07/07
Publishing institution:Universität Koblenz, Universitätsbibliothek
Granting institution:Universität Koblenz, Fachbereich 2
Date of final exam:2020/01/15
Release Date:2020/07/07
Tag:Beethoven; Liedbearbeitungen; keltisch; schottisch-gaelisch; schottische Lieder
GND Keyword:Beethoven; Lied; Schottland; gälisch
Number of pages:420
Institutes:Fachbereich 2 / Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik
Dewey Decimal Classification:7 Künste und Unterhaltung / 78 Musik / 782 Vokalmusik
BKL-Classification:15 Geschichte / 15.64 Großbritannien, Irland
17 Sprach- und Literaturwissenschaft
18 Einzelne Sprachen und Literaturen
24 Theater, Film, Musik
Licence (German):License LogoEs gilt das deutsche Urheberrecht: § 53 UrhG