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Obwohl E-Partizipation immer mehr an Bedeutung gewinnt, werden Sicherheitsrisiken und -anforderungen bisher nur oberflächlich betrachtet. Diese Masterarbeit soll einen Beitrag zur Sicherheit und zum Datenschutz von E-Partizipationsanwendungen leisten. Dabei befasst sich die Arbeit mit dem Nutzer von elektronischen Beteiligungsformen. Da dieser im E-Partizipationsprozess seine persönlichen Daten bereitstellt, müssen Vertrauenswürdigkeit, Vertraulichkeit, Transparenz, Verfügbarkeit und Rechtssicherheit zwischen öffentlicher Verwaltung und Nutzer geschaffen werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen hierbei ist es, einen möglichst hohen Sicherheits- und Datenschutzstandard in der Informations- und Kommunikationstechnologie durch die Verwaltung zu gewährleisten und dem Bürger Sicherheit im Umgang mit E-Partizipationsanwendungen zu geben. Die Masterarbeit untersucht verschiedene E-Partizipationsangebote der Bereiche Bürgerhaushalte, E-Konsultationen, Parteiwebseiten und E-Petitionen und beleuchtet zunächst, welchen Einfluss sicherheitskritische E-Partizipationssysteme auf das politische System haben können. Anschließend wird der derzeitige Sicherheitsstandard der E-Partizipationsangebote erfasst. Hierzu wird ein Analyse-Framework verwendet, das für E-Partizipation relevante Sicherheits- und Datenschutzaspekte betrachtet. Darauf aufbauend werden Sicherheitslevels für verschiedenen Typen von E-Partizipationsanwendungen abgeleitet und Empfehlungen für die Gestaltung von E-Partizipation gegeben. Auf Grundlage dessen werden Handlungsempfehlungen gegeben, die helfen können, E-Partizipationsanwendungen zukünftig sicherer zu gestalten. Weiterhin werden zukünftige Technologien vorgestellt, die das Potential haben, die Sicherheit bei der Nutzung von Systemen zur elektronischen Bürgerbeteiligung zu erhöhen.
Gegenstand dieser Arbeit ist die Entwicklung eines Generators für Datenschutzpolicies. Diese werden in der P3P-Sprache formuliert. P3P steht für Platform for Privacy Preferences und ist ein Standard zum Schutz der Privatsphäre im Internet, der vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurde. Er dient zum Austausch von Datenschutzinformationen. Die Datenschutzpraktiken einer Website können durch P3P in maschinenlesbarer Form durch sogenannte Policies beschrieben werden. So wird ein automatisierter Vergleich mit den entsprechenden Präferenzen auf Nutzerseite möglich. Der im Rahmen dieser Arbeit entwickelte Generator soll das Erstellen der Policies auf Anbieterseite erleichtern. Er entstand in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz und geht auf die Bedürfnisse von Behörden ein, die P3P-Policies auf ihren Webseiten verwenden wollen.
E-Mail-Forensik - IP-Adressen und ihre Zuordnung zu Internet-Teilnehmern und ihren Standorten
(2010)
Wesentliches Element des weltweiten Internets bildet der Adressraum der IP-Adressen, die den am Internet teilnehmenden Geräten ("IP-Hosts") zugewiesen sind. IP-Adressen (der Version 4) bestehen aus vier Zahlen zwischen 0 und 255 und repräsentieren viermal acht Bits, mit welchen insgesamt über vier Milliarden Adressen unterschieden werden können. Die zentrale Organisation IANA vergibt an fünf regionale Adressregistraturen Adressräume, welche sie an lokale Registraturen, Telecomanbieter und Internet-Service-Provider weiter verteilen. Diese Adressverteilung ist relativ stabil. Diese Zuordnung ist öffentlich zugänglich über so genannte whois-Abfragen aus Datenbanken der regionalen Registraturen. Die Internet-Service-Provider (ISP) vergeben IP-Adressen an ihre Nutzer. Die Zuordnung wird teilweise statisch mit langfristiger Bindung vorgenommen und teilweise dynamisch nur für die Dauer einer Datenverbindung. Die dynamische Adressverwaltung erlaubt es Internet-Service-Providern, mehr Nutzer zu bedienen, als ihr Adressraum an verschiedenen IPAdressen zulässt, da die Adressen von Geräten, die aus dem Internet ausscheiden, nicht wie bei der statischen Vergabe frei gehalten werden müssen, sondern an sich neu mit dem ISP verbindende Geräte vergeben werden können. In internen Tabellen verwalten die Internet-Service-Provider die Zuordnung von IP-Adressen zu den konkreten Anschlüssen ihrer Nutzer, außerdem protokollieren sie, welcher Anschluss wann welche IP-Adresse hatte . Diese Daten sind öffentlich nicht zugänglich, sondern müssen bei Bedarf mit gesetzlich geregelten Einschränkungen (Datenschutz) erfragt werden.